Neue Spielregeln für den Gemeinderat: Satzung und Geschäftsordnung seit 17. Juni 2026

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Kurzfassung: Der Gemeinderat Berg hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2026 zwei grundlegende Regelwerke beschlossen: eine neue Satzung zum örtlichen Gemeindeverfassungsrecht und eine neue Geschäftsordnung. Die wichtigste Neuerung für die Praxis: Ratsmitglieder können künftig unter bestimmten Voraussetzungen per Video an Sitzungen teilnehmen („Hybridsitzungen“).

Die Sitzung vom 16. Juni 2026

Die öffentliche Tagesordnung umfasste zehn Punkte. Dieser Beitrag behandelt die Tagesordnungspunkte 4 und 5 – die beiden neuen Regelwerke, die im Anschluss an die Sitzung formell in Kraft gesetzt wurden. Zur Bauleitplanung (TOP 3), zur Besetzung von Haupt- und Finanzausschuss sowie Rechnungsprüfungsausschuss (TOP 6/7) und zur Vereinsförderung (TOP 8) folgt ein separater Bericht, sobald mir das offizielle Sitzungsprotokoll vorliegt. Der nichtöffentliche Sitzungsteil (Personal- und Grundstücksangelegenheiten u. Ä.) ist aus gesetzlichen Gründen nicht Gegenstand dieses Blogs.

Die neue Satzung zum örtlichen Gemeindeverfassungsrecht (TOP 4)

In Kraft seit 1. Mai 2026, offiziell bekanntgemacht vom 17. Juni bis 16. Juli 2026. Sie legt die Grundstruktur des Gemeinderats fest:

  • Der Gemeinderat besteht aus dem hauptamtlichen Ersten Bürgermeister und 20 ehrenamtlichen Mitgliedern.
  • Zwei ständige Ausschüsse: der Haupt- und Finanzausschuss (Vorsitz: Erster Bürgermeister, plus 8 weitere Mitglieder) und der Rechnungsprüfungsausschuss (Vorsitz: ein vom Gemeinderat bestimmtes Mitglied, plus 6 weitere Mitglieder).
  • Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Ratsmitglieder: 55 € Sitzungsgeld je Sitzung, 20 € monatliche IT-Pauschale, plus Verdienstausfallentschädigung (Selbstständige 30 €, sonstige 20 € je volle Stunde).

Die neue Geschäftsordnung für den Gemeinderat (TOP 5)

In Kraft seit 17. Juni 2026, sie löst die Fassung von 2020 (zuletzt geändert 2021, 2022 und Februar 2026) ab. Zwei Punkte sind besonders erwähnenswert:

Hybridsitzungen (neuer § 17a): Ratsmitglieder, die aus wichtigem Grund nicht persönlich im Sitzungssaal sein können, dürfen künftig per Ton-Bild-Übertragung teilnehmen. Voraussetzung ist eine unterschriebene Belehrung; die Anmeldung muss bis 12 Uhr am Vortag erfolgen, maximal 4 Ratsmitglieder können gleichzeitig zugeschaltet werden. An Wahlen können zugeschaltete Mitglieder nicht teilnehmen, abgestimmt wird per sichtbarem Handzeichen vor der Kamera. Ein Schritt in Richtung einer moderneren, zugänglicheren Kommunalpolitik.

Umgang mit Sitzungsunterlagen (§ 4): Beschlussvorlagen bleiben grundsätzlich interne Verwaltungsunterlagen. Neu ausdrücklich klargestellt: Auch die Weitergabe (nicht nur die Veröffentlichung) von Unterlagen zu nichtöffentlichen Sitzungen ist unzulässig – das war vorher schon Praxis, ist jetzt aber explizit so formuliert.

Ausschusssitze werden weiterhin nach dem Verfahren Hare-Niemeyer proportional auf die Fraktionen verteilt.

Was noch offen ist

Zur Besetzung der Ausschüsse, zum Stand der Bauleitplanung und zur Vereinsförderung folgt ein eigener Beitrag, sobald das Protokoll vorliegt. Fragen oder Anmerkungen gerne in die Kommentare.

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